7. Januar 2013

Auslands­ge­schäfte: Konto, Karte oder bar?

In zahl­rei­chen Ländern sind Geschäfts­konten vor Ort für die Abwick­lung von Geschäften entbehr­lich. In manchen Regionen aber brau­chen Unter­nehmen doch eine Bank­ver­bin­dung. Dann müssen sie auch auf die Steu­er­de­tails achten.

Autor: Midia NuriEr hat viele Kunden und Liefe­ranten im Ausland, aber ein Geschäfts­konto besitzt er dort nicht. „Wir brau­chen keins“, meint Thomas Jäger, Gründer und geschäfts­füh­render Gesell­schafter von Jäger Direkt, einem Hersteller elek­tro­tech­ni­scher Produkte im hessi­schen Reichels­heim. Über­zeugt pflichtet er Brigitte Berres bei, die das Team Buch­hal­tung leitet und betont: „Wir und unsere Kunden kommen mit SEPA-Über­wei­sungen per IBAN- und BIC-Nummer bestens zurecht, damit können wir so ziem­lich alles bewäl­tigen.“
In Zukunft machen der einheit­liche euro­päi­sche Zahlungs­ver­kehrs­raum SEPA (Single Euro Payments Area) und immer viel­fäl­ti­gere Zahlungs­ver­fahren für noch mehr Unter­nehmen mit auslän­di­schen Kunden oder Liefe­ranten ein Konto vor Ort über­flüssig. Durch SEPA entsteht ein Groß­raum ohne Unter­schied zwischen Inlands- und Auslands­über­wei­sung aus 32 Ländern.

Nicht nur Preise verglei­chen. Auch Last­schriften sollen dann mit SEPA grenz­über­schrei­tend so einfach und sicher laufen wie bislang schon Inlands­trans­ak­tionen. Ange­schlossen sind neben den 27 EU-Staaten auch die Schweiz, Monaco, die zum Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum gehö­renden Länder Liech­ten­stein, Norwegen und Island sowie die fran­zö­si­schen Über­see­de­par­te­ments Guade­loupe, Fran­zö­sisch-Guayana, Marti­nique, Réunion und Mayotte. Die bei EU-Stan­dard­über­wei­sungen früher geltende Betrags­grenze von 50.000 Euro entfällt.

Ein eigenes Konto in einem anderen SEPA-Land zu haben ist für deut­sche Unter­nehmen also über­flüssig. „Der einzige Grund dafür wäre, dass es eine Bank dort güns­tiger anbietet“, so Gerald Wogatzki, Professor für Betriebs­wirt­schafts­lehre mit Schwer­punkt Banken und Finan­zie­rungs­fragen an der Fach­hoch­schule des Mittel­standes in Biele­feld. Eine größere Rolle als die Kosten sollten bei einem Geschäfts­konto aller­dings Fragen der Leis­tung und Kunden­freund­lich­keit spielen, gibt er zu bedenken: „Zumal die Zahlungs­ab­wick­lung sicher nicht das wich­tigste Thema ist, sondern letzt­lich vor allem Finan­zie­rungs­fragen entscheiden.“
Außer­halb des SEPA-Raums bleibt ein Konto vor Ort für Auslands­ge­schäfte aller­dings oft sinn­voll, beispiels­weise in Russ­land oder China. „Hat ein Land Kapi­tal­ver­kehrs­be­schrän­kungen, muss man das Geld ja irgendwo lassen“, meint Wogatzki. So kontrol­liert etwa die chine­si­sche Devi­sen­be­hörde Über­wei­sungen an auslän­di­sche Empfänger streng. Schon eine Zahlung von 30.000 US-Dollar ist dann ziem­lich kompli­ziert. Sie erfor­dert je nach Über­wei­sungs­zweck und Empfänger umfang­reiche Anträge und Nach­weise. Unter­nehmer fahren also besser damit, Einnahmen vorüber­ge­hend auf einem eigenen Konto vor Ort zu parken und damit später Forde­rungen im Land direkt zu beglei­chen, statt hierfür dann Über­wei­sungen aus Deutsch­land zu veran­lassen. Firmen­chefs, die das planen, rät Wogatzki: „Man sollte sich stets ein Urteil über die Stabi­lität in dem jewei­ligen Land bilden.“

Steu­er­fallen auswei­chen. Gene­rell außer­or­dent­lich wichtig ist bei jedem Auslands­konto, mit dem Steuer­berater detail­liert zu klären, wie even­tuell anfal­lende Zinsen behan­delt werden: Wird etwa eine Zins­er­trag­steuer vor Ort fällig? Regeln Doppel­be­steue­rungs­ab­kommen die Erhe­bung und Meldung einer Quel­len­steuer? Und in welchem Umfang können dann Erträge und Abzüge verrechnet werden? Nur ein erfah­rener Steu­er­ex­perte kennt die Fall­stricke und kann den Unter­nehmer so davor bewahren, aus reiner Unwis­sen­heit etwa Steuern zu hinter­ziehen und dadurch eine teure Nach­zah­lung oder sogar Schlim­meres zu riskieren.

Selbst in der EU muss ein Firmen­chef – beim geschäft­li­chen Auslands­konto und beim Privat­konto zur Geld­an­lage – an unter­schied­liche Regeln denken. Bei natür­li­chen Personen etwa gibt es mit vielen Ländern einen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch. Zwar liegen selten große Summen auf dem Auslands­konto – außer bei Tages­konten zur Geld­an­lage. Aber immer muss der Unter­nehmer bei diesen Ländern beachten, dass Mittei­lungen an das Bundes­zen­tralamt für Steuern in Deutsch­land gehen und das hiesige Finanzamt so von Erträgen erfährt. In Öster­reich hingegen erfolgt ein Quel­len­steu­er­abzug. Bei Konten in Luxem­burg kann man zwischen dem Quel­len­steu­er­abzug und der Kontroll­mit­tei­lung wählen.

Auch an Sicher­heit denken. Eine abgel­tende Wirkung hat die Quel­len­be­steue­rung aller­dings nicht. „Der Steu­er­zahler muss die Zins­ein­nahmen in jedem Fall in Deutsch­land erklären“, sagt Isabel Klocke, Refe­rentin für Steu­er­recht beim Bund der Steu­er­zahler in Berlin. „Gege­be­nen­falls wird die Quel­len­steuer dann auf die deut­sche Einkom­men­steuer ange­rechnet.“ Auch Dritt­länder wie Liech­ten­stein, Andorra, Monaco, San Marino oder die Schweiz behalten bei bestimmten Kapi­tal­an­lagen Quel­len­steuern ein.

Entscheidet sich ein Unter­nehmer für eine auslän­di­sche Konto­ver­bin­dung, muss er sich auch mögli­cher tech­ni­scher Gefahren bewusst sein. Über Schnitt­stellen wie den E-Mail-Verkehr findet in China oder afri­ka­ni­schen Ländern eine beson­dere Form des Phis­hing statt. Tech­no­lo­gisch ausge­feilte Hacker­an­griffe sind eben­falls ein Risiko. Am besten holen sich Unter­nehmen auch hier recht­zeitig Rat bei einem darauf spezia­li­sierten Experten. Erste Infor­ma­tionen gibt es etwa bei der Initia­tive Deutsch­land sicher im Netz e. V. (DsiN), die sich für mehr IT-Sicher­heit einsetzt. Ob ein Auslands­konto sinn­voll ist, hängt zudem von den Vorlieben der Kunden beim Zahlungs­ver­kehr ab. Vieler­orts wird PayPal genutzt. Fast alle Online­Händler bieten inzwi­schen die Zahlungs­ab­wick­lung über diesen Dienst­leister an, denn hierfür benö­tigt der Empfänger nur sein Konto im Heimat­land. Auch für hiesige Verhält­nisse unge­wöhn­liche Zahl­ver­fahren sind möglich. So nutzt fast jeder fünfte Japaner beim Online-Shop­ping das soge­nannte Konbini, die Kurz­form der japa­ni­schen Über­set­zung von „Conve­ni­ence-Stores“. Der Kunde bestellt im Internet, druckt den Beleg aus und geht zu einem Geschäft in der Nähe. Dort scannt der Kassierer den Beleg, der Kunde zahlt bar. Es handelt sich also um eine Art Vorkasse.

Lokale Vorlieben beachten. Ähnliche Systeme gibt es auch anderswo, weiß Linda Uhl, Head of Alter­na­tive Payments der Wire­card AG in Asch­heim bei München: „Auf der Arabi­schen Halb­insel oder in Südame­rika wird Bargeld bevor­zugt.“ Daher seien dort vergleich­bare Vorkasse- und Gutschein­zahl­ver­fahren etabliert. In Latein­ame­rika und Asien seien auch Debit­karten beliebt: „Aller­dings gibt es allein in China über 40 natio­nale Banken, die ein Online-Händler zumin­dest teil­weise einbinden müsste, wenn er mit dieser Zahlungs­weise plant.“ Als Ausweg empfiehlt Linda Uhl soge­nannte Wallet-Lösungen (Wallet = Geld­börse), eine Art Prepaid­karte für den Einkauf. So unter­stütze beispiels­weise Alipay in China alle natio­nalen Debit­karten, aber auch inter­na­tio­nale Kredit­karten. Ange­sichts des aufwen­digen Konto­er­öff­nungs­ver­fah­rens und der Kapi­tal­ver­kehrs­kon­trollen in China lassen sich die dabei anfal­lenden Gebühren leicht verschmerzen.

Zahlungs­al­ter­na­tiven

Auf diesen Wegen erhalten Sie Geld von auslän­di­schen Kunden


Deut­sches Konto: IBAN und BIC ersetzen künftig Konto­nummer und Bank­leit­zahl. Im euro­päi­schen Zahlungs­ver­kehrs­raum SEPA (Single Euro Payments Area) laufen Zahlungen bei Euro-Beträgen wie bisher im Inland. Das SEPA-Last­schrift­mandat macht grenz­über­schrei­tende Last­schriften einfach. Alter­na­tive zur Last­schrift sind Real-Time-Bank-Trans­fers. Dazu zählen das deut­sche Giropay, das nieder­län­di­sche iDEAL, das polni­sche Przelewy24. Der Kunde auto­ri­siert Zahlungen in seinem Online-Banking-Bereich, der Händler erhält eine Zahlungs­be­stä­ti­gung der Bank. Daher ist das Verfahren für Händler inter­es­santer als SEPA-Last­schriften. Die Verfahren gelten als nutzer­freund­lich und sicher.

Auslands­konto: Für Geschäfts­partner außer­halb des SEPA-Raums entfallen damit zusätz­liche Kosten vor Ort. Es funk­tio­niert wie ein deut­sches Konto und lässt sich meis­tens via Online-Banking verwalten. Über­wei­sungen nach Deutsch­land und umge­kehrt klappen problemlos durch die im inter­na­tio­nalen Zahlungs­ver­kehr übli­chen IBAN- und BIC-Codes. Bargeld­loses Zahlen mit einer Bank­karte ist oft nur im jewei­ligen Land und bei Authen­ti­fi­zie­rung des Anwen­ders möglich.

PayPal: Als relativ sicherer Online-Zahlungs­ser­vice gilt der US-Anbieter PayPal. Nach Auswahl dieses Zahlungs­wegs im Online-Shop eines Unter­neh­mens loggt sich der Kunde bei PayPal ein und wählt eine Zahlungs­me­thode, hier­zu­lande etwa Last­schrift oder Kredit­karte. Entspre­chend über­trägt er den Betrag an PayPal. PayPal schreibt dem Händler die Summe gleich nach Abschluss der Trans­ak­tion gut.

Quelle: TRIALOG, Das Unter­neh­mer­ma­gazin Ihrer Berater und der DATEV, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg, Ausgabe 01/2013